Die Forschungszulage

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Forschungszulage im Überblick

Januar 2020
bis März 2024
ab April 2024
PersonalkostenTorte 24_525 %Torte 3535 % (1)
AbschreibungenTorte 0/
Torte 3535 % (2)
AuftragsforschungTorte 1515 %Torte 24_524,5 % (3)
Förderung max.1 Mio. Euro3,5 Mio. Euro
(1) Fördersatz für KMUs, sonst 25 %
(2) Fördersatz für KMUs, sonst 25 %
(3) Fördersatz für KMUs, sonst 17,5 %
Januar 2020
bis März 2024
PersonalkostenTorte 24_525 %
AbschreibungenTorte 0/
AuftragsforschungTorte 1515 %
Förderung max.Torte 351 Mio. Euro
ab April 2024
PersonalkostenTorte 3535 % (1)
AbschreibungenTorte 3535 % (2)
AuftragsforschungTorte 24_524,5 % (3)
Förderung max.3,5 Mio. Euro

(1) Fördersatz für KMUs, sonst 25 %
(2) Fördersatz für KMUs, sonst 25 %
(3) Fördersatz für KMUs, sonst 17,5 %

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Der Weg zur
Forschungszulage

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FuE einreichen
Forschungszulage erhalten

Die Forschungszulage
im Detail

Löhne und Gehälter für Forschung und Entwicklung mit bis zu 25% des Aufwandes.

Folgende Projekte und FuE-Vorhaben können gefördert werden:

  • Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
  • Technologische Grundlagenforschung
  • Entwicklung von neuen technischen Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung
  • Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!

Die Forschungstätigkeit im Rahmen der Forschungszulage kann auf drei Arten durchgeführt werden:

  1. FuE wird im eigenen Betrieb durchgeführt
  2. Forschungstätigkeit wird als FuE-Auftrag an ein anderes Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung ausgelagert
  3. Forschungskooperation zwischen Unternehmen 

Eigenbetriebliche Forschung: Erfolgt die Forschung und experimentelle Entwicklung in einem deutschen Betrieb mit eigenem Personal, ist die Forschungsprämie für diese Aufwendungen höher. Unter „Wie viel wird gefördert“ finden Sie detaillierte Informationen über die Förderanteile.

Basis für die Forschungszulage ist das Forschungszulagen-Gesetz (FZulG). Ergänzend werden auch das Frascati-Manual (2015) und das OECD-Handbuch für Forschungsstatistiken zur Begriffsabgrenzung herangezogen.

Wichtige Voraussetzung für eine positive Bescheinigung ist, dass eingereichte Vorhaben folgende Kriterien erfüllen:

  • Neuartigkeit: Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen
  • Plan: Die Forschungstätigkeiten müssen einem Plan folgen und systematisch durchgeführt werden
  • Ungewissheit: Es müssen technologische Ungewissheiten gelöst bzw. technische Unsicherheiten geklärt werden

Neben diesen Voraussetzungen gibt es zusätzliche Punkte deren Berücksichtigung bei der Antragstellung empfehlenswert aber nicht notwendig sind

  • Schöpferisch: Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden
  • Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein

Ein wesentliches Ziel der Forschungszulage ist es, Branchen mit hoher Forschungsintensität zu adressieren. Dieses Ziel ist auch verbunden mit der Annahme, dass FuE-intensive Branchen langfristig ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen.

Deutschland ist eines der letzten Länder der Europäischen Union, das die steuerliche Forschungszulage einführt. In Österreich gibt es diese bei Unternehmen sehr beliebte Förderung bereits seit 2012.

Durch Zustimmung des Bundesrats wurde entschieden, dass Unternehmen ab 1.1.2020 die Forschungszulage erhalten können. Den Gesetzesbeschluss des Bundestags finden Sie hier.

Aus Sicht der Unternehmen ist die Forschungszulage attraktiv, weil themenoffen eingereicht werden kann. Es können alle technologieorientierten Themen gefördert werden, was eine Entscheidung bei der Einreichung erleichtert.

Die Bundesregierung will gezielt Anreize schaffen, damit Unternehmen vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren. Im Fokus sind auch Unternehmen, die bisher keine FuE-Aktivitäten durchführen, sie sollen zu eigener Forschung motiviert werden.

Für Großunternehmen bis 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bis 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.

Für Großunternehmen ab 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.
25% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert

Für kleine und mittelständische Unternehmen ab 27. März 2024
35% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
24,5% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen
35% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert

Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde (Konzerne) können maximal 3,5 Million Euro jährlich erhalten. Dies wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet.

Nicht gefördert werden:

1. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar innovativ bezogen auf den Markt sind, die aber kein technologisches Risiko beinhalten.

Beispiel: Eine neu entwickelte Smartphone-App zur Bestellung von innovativen nachhaltigen Produkten könnte auch neu für den Markt sein. Die Programmierung dieser App ist aber Stand der Technik, es besteht kein technologisches Risiko, daher liegt keine FuE-Tätigkeit vor.

2. Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen Prototypen gebaut werden, die aber als IngenieurInnen-Leistung bewertet werden können.

Beispiel: Fast jedes Gebäude ist einzigartig, es könnte als Prototyp gesehen werden, es gibt kaum idente Häuser. Allerdings ist der Hausbau ein sehr stark geregeltes und normiertes Handwerk. Obwohl sie unterschiedlich sind, werden Häuser nach dem derzeit geltenden Stand der Technik gebaut und sind daher nicht als FuE-Tätigkeit zu bewerten. Schon FuE-Tätigkeit könnte vorliegen, wenn ein Unternehmen ein 30 Stockwerke hohes Holzhochhaus plant und errichtet. Hier gibt es zahlreiche technologische Risiken wie Brandschutz, Schallschutz und Frage von Setzungen.

3. Software-Entwicklung ist nur in Ausnahmefällen FuE, siehe Frage Software.

Beispiel: Die Einführung agiler Software-Entwicklungsmethoden in einem Unternehmen und deren Anwendung sind nicht als FuE-Aktivität zu sehen, weil agile Methoden als Stand der Technik zu bewerten sind.

4. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar komplex sind, aber nicht ausreichend technologische Unsicherheiten beinhalten.

Beispiel: Die Entwicklung neuer Funktionen einer Kunststoff-Spritzgussmaschine, z.B. das Fahren mit höherer Prozesstemperatur, mit höheren Drücken, ist eventuell komplex zu lösen und kann technisch aufwändig sein, es ist aber eher nicht als FuE-Vorhaben zu bewerten, weil keine ausreichenden technologischen Unsicherheiten zu lösen sind.

Aktuelles rund um die Forschungszulage

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