Beratung
Unsere Beratungsleistung basiert auf langjähriger Erfahrung mit der nahezu gleichen österreichischen Forschungszulage. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Forschungszulage:
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren MitarbeiterInnen bereiten wir die technisch-inhaltliche Einreichung vor. Für das Verfassen der Einreichungtexte verwenden wir Unterlagen, die schon im Unternehmen vorhanden sind und entlasten so Ihre MitarbeiterInnen.
Die Bescheinigungsstelle stellt häufig fachlich-inhaltliche Rückfragen zur Forschungszulage. Die Beantwortung entscheidet über Erfolg oder Ablehnung. Wir unterstützen bei der Beantwortung, um Ansprüche der Forschungszulage zu erhalten.
Viele Unternehmen werden die neue Forschungszulage nutzen. Was für ein Unternehmen als Auftragsforschungszulage eingereicht wird, darf nicht beim anderen Unternehmen nicht als eigenbetriebliche Forschungszulage eingereicht werden, denn Doppelförderungen sind gesetzlich nicht möglich. Daher wird die Forschungszulage Gegenstand von Geschäftsverhandlungen werden. Wir zeigen Wege auf, wie Ihrem Unternehmen Ansprüche auf die Forschungszulage erhalten bleiben und die wie die Forschungszulage von Kooperationspartnern für das eigene Unternehmen genutzt werden kann.
Schlüssel zum Erfolg ist eine enge Zusammenarbeit mit Steuerberatungskanzleien. Unser Beratungsteam ist auf die Forschungszulage spezialisiert. Eine professionelle Kooperation mit den jeweiligen Steuerberatern ist uns sehr wichtig, daher unterstützen wir auch Ihre Steuerberatungskanzlei bei Fragen zum Verfahren und zu Details des Einreichungsvorgangs.
Wir beraten Sie gerne: