Die Forschungszulage
im Detail
Löhne und Gehälter für Forschung und Entwicklung mit bis zu 25% des Aufwandes.
Folgende Projekte und FuE-Vorhaben können gefördert werden:
- Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen
- Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
- Technologische Grundlagenforschung
- Entwicklung von neuen technischen Verfahren
- Experimentelle Entwicklung
- Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!
Die Forschungstätigkeit im Rahmen der Forschungszulage kann auf drei Arten durchgeführt werden:
- FuE wird im eigenen Betrieb durchgeführt
- Forschungstätigkeit wird als FuE-Auftrag an ein anderes Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung ausgelagert
- Forschungskooperation zwischen Unternehmen
Eigenbetriebliche Forschung: Erfolgt die Forschung und experimentelle Entwicklung in einem deutschen Betrieb mit eigenem Personal, ist die Forschungsprämie für diese Aufwendungen höher. Unter „Wie viel wird gefördert“ finden Sie detaillierte Informationen über die Förderanteile.
Basis für die Forschungszulage ist das Forschungszulagen-Gesetz (FZulG). Ergänzend werden auch das Frascati-Manual (2015) und das OECD-Handbuch für Forschungsstatistiken zur Begriffsabgrenzung herangezogen.
Wichtige Voraussetzung für eine positive Bescheinigung ist, dass eingereichte Vorhaben folgende Kriterien erfüllen:
- Neuartigkeit: Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen
- Plan: Die Forschungstätigkeiten müssen einem Plan folgen und systematisch durchgeführt werden
- Ungewissheit: Es müssen technologische Ungewissheiten gelöst bzw. technische Unsicherheiten geklärt werden
Neben diesen Voraussetzungen gibt es zusätzliche Punkte deren Berücksichtigung bei der Antragstellung empfehlenswert aber nicht notwendig sind
- Schöpferisch: Es muss eine schöpferische Leistung nachgewiesen werden
- Reproduzierbarkeit: Die Ergebnisse müssen übertragbar oder reproduzierbar sein
Ein wesentliches Ziel der Forschungszulage ist es, Branchen mit hoher Forschungsintensität zu adressieren. Dieses Ziel ist auch verbunden mit der Annahme, dass FuE-intensive Branchen langfristig ein hohes Wirtschaftswachstum aufweisen.
Deutschland ist eines der letzten Länder der Europäischen Union, das die steuerliche Forschungszulage einführt. In Österreich gibt es diese bei Unternehmen sehr beliebte Förderung bereits seit 2012.
Durch Zustimmung des Bundesrats wurde entschieden, dass Unternehmen ab 1.1.2020 die Forschungszulage erhalten können. Den Gesetzesbeschluss des Bundestags finden Sie hier.
Aus Sicht der Unternehmen ist die Forschungszulage attraktiv, weil themenoffen eingereicht werden kann. Es können alle technologieorientierten Themen gefördert werden, was eine Entscheidung bei der Einreichung erleichtert.
Die Bundesregierung will gezielt Anreize schaffen, damit Unternehmen vermehrt in Forschung und Entwicklung investieren. Im Fokus sind auch Unternehmen, die bisher keine FuE-Aktivitäten durchführen, sie sollen zu eigener Forschung motiviert werden.
Für Großunternehmen bis 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.
Für kleine und mittelständische Unternehmen bis 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.
Für Großunternehmen ab 27. März 2024
25% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
15% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen.
25% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
Für kleine und mittelständische Unternehmen ab 27. März 2024
35% der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (eigenbetrieblich)
24,5% der FuE-Aufträgen an Forschungseinrichtungen/FuE-Unternehmen
35% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
Unternehmen bzw. Unternehmensverbünde (Konzerne) können maximal 3,5 Million Euro jährlich erhalten. Dies wird mit der Körperschaft- oder Einkommensteuer durch das Finanzamt verrechnet.
Nicht gefördert werden:
1. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar innovativ bezogen auf den Markt sind, die aber kein technologisches Risiko beinhalten.
Beispiel: Eine neu entwickelte Smartphone-App zur Bestellung von innovativen nachhaltigen Produkten könnte auch neu für den Markt sein. Die Programmierung dieser App ist aber Stand der Technik, es besteht kein technologisches Risiko, daher liegt keine FuE-Tätigkeit vor.
2. Nicht gefördert werden Vorhaben, bei denen Prototypen gebaut werden, die aber als IngenieurInnen-Leistung bewertet werden können.
Beispiel: Fast jedes Gebäude ist einzigartig, es könnte als Prototyp gesehen werden, es gibt kaum idente Häuser. Allerdings ist der Hausbau ein sehr stark geregeltes und normiertes Handwerk. Obwohl sie unterschiedlich sind, werden Häuser nach dem derzeit geltenden Stand der Technik gebaut und sind daher nicht als FuE-Tätigkeit zu bewerten. Schon FuE-Tätigkeit könnte vorliegen, wenn ein Unternehmen ein 30 Stockwerke hohes Holzhochhaus plant und errichtet. Hier gibt es zahlreiche technologische Risiken wie Brandschutz, Schallschutz und Frage von Setzungen.
3. Software-Entwicklung ist nur in Ausnahmefällen FuE, siehe Frage Software.
Beispiel: Die Einführung agiler Software-Entwicklungsmethoden in einem Unternehmen und deren Anwendung sind nicht als FuE-Aktivität zu sehen, weil agile Methoden als Stand der Technik zu bewerten sind.
4. Nicht gefördert werden Vorhaben, die zwar komplex sind, aber nicht ausreichend technologische Unsicherheiten beinhalten.
Beispiel: Die Entwicklung neuer Funktionen einer Kunststoff-Spritzgussmaschine, z.B. das Fahren mit höherer Prozesstemperatur, mit höheren Drücken, ist eventuell komplex zu lösen und kann technisch aufwändig sein, es ist aber eher nicht als FuE-Vorhaben zu bewerten, weil keine ausreichenden technologischen Unsicherheiten zu lösen sind.
- FuE-Vorhaben von produzierenden Unternehmen
- FuE-Vorhaben von Unternehmen die neue Produkte entwickeln
- Neue Entwicklungen im Bereich Maschinenbau, Elektronik, Automotive Biotechnologie, Sensorik usw.
- Vorhaben, die auf neue technologische Entwicklung fokussieren
- Forschung zu neuen Lösungen in Künstlicher Intelligenz, Blockchain Robotik, Augmented Reality/Virtual Reality
- Forschung zu neuen Technologien, Materialien und Verfahren für die Luft- und Raumfahrt, für Schiff,- Bahn- und Automobilindustrie
- Forschung zu Zivilschutz-Technologien, zu Verhinderung von Cyberkriminalität und zu neuen Militärtechnologien
- Forschung auf dem Gebiet neuer Landmaschinentechnik landwirtschaftlicher Verfahren, forstwirtschaftlicher Verarbeitung
Weitere erfolgreiche Projektbeispiele finden Sie hier.
Software-Entwicklungen können zum Beispiel dann als Forschung und Entwicklung bewertet werden, wenn folgende Aspekte vorliegen:
- die Entwicklung neuer Lehrsätze oder Algorithmen auf dem Gebiet der theoretischen Computerwissenschaften
- die Entwicklung von hochinnovativen neuen Betriebssystemen, Programmiersprachen, Datenverwaltungssystemen, Kommunikationssoftware, Zugangstechniken und Werkzeugen zur Software-Entwicklung (software development tools, embedded systems, ergonomische Interfaces)
- die Entwicklung von bahnbrechenden neuen Internet-Technologien
- Forschung zu Methoden der Entwicklung, der Anwendung, des Schutzes und der Speicherung (Aufbewahrung) von Software
- Software-Entwicklungen, die allgemeine Fortschritte bei der Erfassung, Übertragung, Speicherung, Abrufbarkeit, Verarbeitung, Integration und Darstellung sowie den Schutz von Daten bewirken
- experimentelle Entwicklung, die darauf ausgerichtet ist, technologische Wissenslücken bei der Erarbeitung von Softwareprogrammen oder -systemen zu schließen
- Forschung und experimentelle Entwicklung zu Software-Tools oder Software-Technologien in spezialisierten Einsatzbereichen beispielsweise für Bildbearbeitung, Präsentation geographischer und anderer Daten, Zeichenerkennung, künstliche Intelligenz, Visualisierung, Integration von Telemetrie- und Sensorikdaten, Aggregation oder Disaggregation zur Weiterverarbeitung, Simulation.
Folgende Software-Entwicklungen sind NICHT der Forschung und experimentellen Entwicklung zuzuordnen:
- Standardisierte Anwendersoftware und Informationssysteme, die bekannte Methoden und bereits existierende Softwaretools verwenden
- Anwendung agiler Methoden, denn es ist Stand der Technik
- der Support von bereits existierenden Systemen
- die Anpassung von existierender Software ohne wesentliche Veränderung der Struktur oder des Ablaufes
- die Konvertierung und/oder Übersetzung von Computersprachen
- das Bereinigen von Programmfehlern
- die Vorbereitung von Nutzerhandbüchern und Dokumentationen
Wichtig für 2020: Nur Projekte, die nach Inkrafttreten des Gesetzes – nach 01.01.2020 – begonnen wurden, können gefördert werden.
Unternehmen lassen durch die Bescheinigungsstelle prüfen, ob die beantragten Aktivitäten und Projekte FuE-Tätigkeiten im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) des Gesetzes sind. Die Bescheinigung ist rechtlich bindend. Sie ist mit dem Antrag auf Förderung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nur Aufwendungen, die nicht bereits anderweitig staatlich gefördert wurden, können gefördert werden.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass besonders Unternehmen profitieren, die Forschung und Entwicklung im eigenen Betrieb durchführen. Vorrangig eignen sich folgende Unternehmen:
- Technologieorientierte Start-Ups
- Unternehmen mit eigenen FuE-Abteilungen
- Mittelständische innovative Unternehmen
- Produzierende Unternehmen, die an eigenen Produkten experimentieren
- Forschende Unternehmen, die neue Verfahren entwickeln und Prototypen bauen
- Unternehmen, die einmalig oder immer wieder technisch risikoreiche Projekte durchführen
Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage durch das zuständige Finanzamt. Sie ist dem Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt beizufügen. Die Bescheinigung bestätigt verbindlich, dass es sich bei dem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben handelt.
Die Bescheinigungsstelle wird sich bei der Evaluierung der Projekte und Vorhaben an internationalen FuE-Kriterien orientieren. Wichtige Voraussetzung sind für FuE-Vorhaben folgende Kriterien:
- NEUARTIG: Es muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen
- SYSTEMATISCH: Es muss einen Plan folgen und budgetierbar sein
- UNGEWISS: Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen (technologische Ungewisseheit)
Neben diesen Voraussetzungen gibt es weitere Aspekte, deren Berücksichtigung für die Evaluierung des Antrags vorteilhaft sein kann, aber keine Voraussetzung darstellt.
- SCHÖPFERISCH: Es muss originär sein
- REPRODUZIERBAR: Es müssen Möglichkeiten der Reproduzierbarkeit vorhanden sein d.h. die FuE muss übertragbar und/oder reproduzierbar sein.
Forschende Unternehmen können in Deutschland ab sofort die Bescheinigung für ihre Forschungsvorhaben beantragen, um die steuerliche Forschungszulage vom Finanzamt zu erhalten. Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die neue Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird.
Entsprechende Anträge können ab sofort online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.
Das Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft. Die Bescheinigung kann ab sofort bei der Bescheinigungsstelle eingereicht werden.
Eine Frist, bis wann ein Antrag auf Bescheinigung gestellt werden muss, gibt es grundsätzlich nicht. Es gelten aber Vorschriften der Abgabenordnung, die eine Verjährung von Folgebescheiden regelt. Ein Antrag für die Forschungszulage wäre nach diesen Vorschriften bis spätestens vier Jahre nach Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres im Nachhinein möglich.
Unternehmen können in Deutschland ab sofort die Bescheinigung für ihre Forschungsvorhaben beantragen, um die steuerliche Forschungszulage vom Finanzamt zu erhalten.
Anträge auf Bescheinigung zur Forschungszulage können ab sofort unter www.bescheinigung-
Die Prüfung der Anträge und das Ausstellen der Bescheinigungen übernimmt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die gemeinsam vom VDI Technologiezentrum GmbH, dem DLR Projektträger (DLR-PT) und der AiF Projekt GmbH betrieben wird.
Für jedes FuE-Vorhaben ist eine gesonderte Prüfung notwendig. Allerdings empfehlen wir aus Effizienzgründen, dass Antragsteller pro Wirtschaftsjahr nur eine Einreichung vornehmen und gleichzeitig alle FuE-Vorhaben des Wirtschaftsjahres begutachten lassen. Die Feststellungen der Bescheinigungsstelle können dann in einer Bescheinigung zusammengefasst werden. Dies ist insbesondere entscheidend, wenn Unternehmensverbünde und Konzerne einreichen, denn es ist mit einem erheblichen Koordinierungsaufwand zu rechnen.
Es entstehen keine Kosten bei der Beantragung und Ausstellung der Bescheinigung.
Das Verfahren beginnt mit der Registrierung Ihre Unternehmens auf dem noch Web-Portal der Bescheinigungsstelle. Der Antrag wird online eingereicht, Daten des Unternehmens und von verbundenen Unternehmen sind anzugeben. Es können FuE-Vorhaben (Projekte) angelegt werden. Diese sind fachlich-inhaltlich zu beschreiben. Der Text muss die FuE-Qualifizierungsmerkmale bzw. -Kriterien enthalten. Die Bescheinigungsstelle prüft den Antrag, stellt bei Unklarheiten Rückfragen und hat das Recht weitere Unterlagen oder Beschreibungen anzufordern. Nach der Prüfung wird eine Bescheinigung bis spätestens 3 Monate nach Einreichung erstellt und dem Antragsteller bekannt gegeben.
Spätestens drei Monate nach Antragstellung ist mit einer Bescheinigung zu rechnen. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte mit diesem Instrument in Deutschland kann es in der Anfangsphase zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Bescheinigungsstelle kommen, wodurch Verzögerungen sehr möglich sind.
Gegen eine vollständige oder teilweise negative Bescheinigung kann bei der Bescheinigungsstelle Widerspruch eingelegt werden. Es sind ausführlichere Beschreibungen vorzulegen, die das Vorliegen von FuE-Tätigkeiten belegen. Eine teilweise negative Bescheinigung liegt vor, wenn manche FuE-Vorhaben positiv, andere FuE-Vorhaben negativ beurteilt werden.
Fragen
und antworten
Technologische Ungewissheit bzw. technische Unsicherheit ist das wichtigste Kriterium bei der Frage, ob es sich bei eingereichten Aktivitäten um Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) handelt. Nur weil eine Tätigkeit kompliziert und aufwendig ist, bedeutet es noch nicht, dass sie automatisch als FuE-Tätigkeit zu bewerten ist.
Die Entwicklung von Prototypen, Labor- und Gebrauchsmustern und Vorserien-Geräten ist ein guter Hinweis auf das Vorliegen von Forschungstätigkeit.
Entscheidend ist, dass zu Beginn eines FuE-Projekts das Ergebnis noch nicht klar vorhersehbar war. Generell besteht bei FuE Ungewissheit in Bezug auf den Kosten- oder Zeitaufwand, der zur Erreichung der erwarteten Ergebnisse erforderlich ist. Außerdem ist unklar, ob Ziele überhaupt erreicht werden können.
Unter neuartigen Lösungskonzepten versteht man Herangehensweisen, die über den derzeitig angewendeten Stand der Technik hinausgehen. Hingegen sind Routinetätigkeiten regelmäßig durchgeführte Messungen und Untersuchungen. Durch die Umsetzung neuartiger Lösungskonzepte entstehen objektiv neue Produkte und Verfahren, die den Stand des Wissens vermehren und den Stand der Technik erweitert.
Reine Routineaktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen, gefördert wird hingegen der Einsatz neuer Methoden, die zur Erledigung von Routineaufgaben entwickelt wurden.
Beispielsweise ist die elektronische Datenverarbeitung keine FuE-Tätigkeit, es sei denn, sie ist Teil eines Projekts zur Entwicklung neuer Methoden. Jede neue Strategie der Problemlösung, die im Rahmen eines Projekts entwickelt wurde, könnte FuE sein, sofern das Ergebnis originär ist und die übrigen Kriterien erfüllt sind.
Software-Entwicklungen sind nur in seltenen Fällen FuE-Tätigkeiten zuzuordnen. Nur wenn neue Dateitypen, neue Betriebssysteme, neue IT-Sicherheitsarchitekturen usw. entwickelt werden, kann dies unter gewissen Voraussetzungen als FuE-Aktivität bewertet werden.
Wichtig ist, dass eine kreative Leistung nachgewiesen werden kann. Dabei soll die FuE-Tätigkeit darauf abzielen, neues Wissen zu generieren und neue Lösungen zu entwickeln. Die durchgeführte FuE-Tätigkeit soll zu neuen Ansätzen, Lösungen und Erkenntnissen führen, die für das Unternehmen UND die gesamte Branche neu sind. Entscheidend ist, dass das Projekt substanziell über den Stand des Wissens und der Technik hinausgeht. Dies muss in der Antragstellung nachgewiesen werden.
Sind Sie in der Lage, die Ziele zu planen und / oder Meilensteine für Ihr FuE-Vorhaben zu definieren?
Die FuE-Tätigkeit lässt sich auf Basis eines Plans budgetieren und erfolgt daher systematisch. Damit lassen sich auch Zweck und Finanzierungsquellen für das FuE-Projekt ermitteln.
Stehen derartige Informationen zur Verfügung, handelt es sich effektiv um ein FuE-Projekt, das darauf ausgerichtet ist, spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden und über eigene Human- und Finanzressourcen verfügt.
Wir beraten Sie gerne: