ELSTER-Zertifikat und digitale Signatur: Ab 11. Januar 2021 geht die Forschungszulage in die digitale Offensive

forschungszulage

Seit dem 1.1.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZuIG) in Kraft und soll ermöglichen, dass steuerpflichtige Unternehmen einen Teil der Forschungskosten durch steuerliche Begünstigungen absetzen können. Bei dem zweistufigen Verfahren zur Gewährleistung der Forschungszulage muss das beantragende Unternehmen im ersten Schritt eine positive FuE-Bescheinigung von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten, um im zweiten Schritt die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt zu beantragen.

Zum 11.1.2021 wird das Verfahren dahingehend umgestellt, dass es zukünftig ein voll elektronisches Antragsverfahren mit digitaler Signatur ist. Dafür muss der erste Antrag für FuE-Bescheinigung über das neue Webportal der BSFZ gestellt werden. Grundlage hierfür bildet ein ELSTER-Zertifikat, welches das Unternehmen gegenüber der BSFZ authentifiziert. Sollte ein Unternehmen noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, dann muss dies vor Antragsstellung passieren und dauert in der Regel circa 14 Tage. Dieses Zertifikat ist kostenlos. Als Hinweis schreibt die BSFZ: „Wählen Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ bitte in jedem Fall die Option „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ – auch wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben.“ Mit dem Zertifikat entfällt die Pflicht, den Antrag auf Forschungszulage unterschrieben per Post bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage einzureichen.

Für alle Antragsteller, die bereits mit dem alten System PT-Online gearbeitet haben und womöglich Projektdetails eingegeben haben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen, ist es wichtig, dass sie entweder den Antrag bis zum 10.1.2021 um 23:59 Uhr auslösen oder die Daten extern sichern. Ansonsten gehen die zusammengetragenen Informationen in dieser Form verloren! Es gibt keine Möglichkeit zur Übertragung nicht eingereichter Anträge in das neue System!

Wird hingegen der Antrag auf Forschungszulage über das alte System bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage noch ausgelöst, dann werden alle Daten mitsamt Benutzerkonto in das neue Portal übertragen, so die BSFZ. Sobald dies erfolgt ist, erhält der Antragssteller eine E-Mail mit der Aufforderung, ein neues Passwort zu vergeben, um die Registrierung abzuschließen. Ohne ELSTER-Zertifikat müssen die noch über PT-Outline gestellten Anträge unterschrieben per Post eingereicht werden. Daher ist es empfehlenswert, dass für Erstanträge nicht das veraltete Verfahren genutzt wird, sondern das neue Webportal der BSFZ, welches am 11.1.2021 aktiviert wird. Unabhängig davon, sollte zur eignen Sicherheit der Stand der Einreichung stets in einer separaten Datei gespeichert werden.

Sie haben bereits einen Antrag gestellt/ausgelöst? Ihre Daten werden laut der Bescheinigungsstelle Forschungszulage in das neue Webportal automatisch übertragen. Sie erhalten eine E-Mail mit der Aufforderung ein neues Passwort zu vergeben, um die Registrierung abzuschließen. Die E-Mail wird ihnen voraussichtlich am 11.1.2021 zugehen. Somit ist es der gleiche Prozess wie für alle, die bis zum 10.1.2021 um 23.59 Uhr den Antrag noch auslösen.

Aufgrund der komplexen Anforderungen an die Unterlagen und spezifischen Projektdetails kann es empfehlenswert sein, bislang nicht gestellte Anträge nicht übereilt im alten System einfach auszulösen. Sie sollten die Daten sichern und mit dem neuen Webportal beginnen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer fachkundigen Expertise bei der Beantragung der Forschungszulage und beantworten Fragen zu den Erfolgsaussichten.