Forschungszulage: 4 von 5 Anträgen bekommen positive BSFZ-Bescheinigung

forschungszulage-2021

Der Bundestag hat erstmals umfassend auf eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann (Bündnis 90/Die Grünen) zur Forschungszulage geantwortet. Die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski legt in der Antwort vom 8. Februar 2021 (Drucksache 19/26646) offen, dass bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bis zum 31. Januar 2021 insgesamt 904 Anträge – von 733 Unternehmen mit 1.451 FuE-Projekten – auf Bescheinigung eingegangen sind. Die BSFZ prüft, ob ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt.

84 Prozent der Anträge mit positivem BSFZ-Bescheid

Bislang wurden von den 904 Anträgen insgesamt 189 abschließend geprüft. Immerhin 84 Prozent (158 Anträge) davon erhielten eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Nur 31 Anträge wurden im ersten Anlauf abgelehnt. Die insgesamt 904 Anträge auf Anerkennung eines FuE-Projekts umfassen 1.451 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, denn ein Unternehmen kann einen oder mehrere Anträge einreichen.

53 Prozent der Antragsteller sind KMUs

Den Antrag auf Erteilung der BSFZ-Bescheinigung des FuE-Projekts stellten bis zum 31. Januar 2021 insgesamt 733 Unternehmen. Davon bildete die größte Gruppe kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigte. Insgesamt waren es 387 KMUs. Die zweitmeisten Unternehmen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte, immerhin 177 Unternehmen. Gefolgt von 169 Großunternehmen – mit mehr als 250 Angestellte. Somit liegen im ersten Jahr der Forschungszulage bei an Anträgen auf BSFZ-Bescheinigung die KMUs vorne.

Kleinstunternehmen
(weniger als 10 Beschäftigte)
kleine und mittlere Unternehmen
(10 bis 249 Beschäftigte)
Großunternehmen
(mehr als 250 Beschäftigte)
Anzahl der antragsstellenden Unternehmen177387169

Ab 1. April 2021 können die Finanzämter prüfen

Im nächsten Schritt müssen die Unternehmen mit dem positiven Bescheid der BSFZ beim jeweils zuständigen Finanzamt, entsprechend dem zweistufigen Verfahren, die Forschungszulage beantragen. Vom Finanzamt werden die weiteren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Forschungszulage geprüft. Es setzt die Höhe der Forschungszulage in einem Bescheid fest und rechnet den Betrag auf die nächste Ertragssteuerfestsetzung an.

Bislang können noch keine Anträge bei den deutschlandweit mehr als 500 Finanzämtern eingereicht werden. Dieser Prozess wird seitens der Finanzämter erst am 1. April 2021 für die antragstellenden Unternehmen freigeschaltet. Aus diesem Grund gibt es noch keine Informationen zur Höhe der durchschnittlich beantragten Forschungszulage, der Höhe nach Unternehmensgruppe und der insgesamt für 2020 vergebenen Forschungszulage.

Erhöhung der Bemessungsgrundlage

Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 29. Juni 2020 wurde die Bemessungsgrundlage der 2020 in Kraft getretenen Forschungszulage von 2 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro verdoppelt. Die neue Bemessungsgrundlage wurde für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2026 festgelegt. Inwiefern diese Erhöhung Auswirkungen auf das Gesamtvolumen der bewilligten Forschungszulage hat, liegt der Bundesregierung noch nicht vor. Ryglewski schreibt: „Auswertungen zur Beantragung und Festsetzung der Forschungszulage können zukünftig erst im Rahmen der zu erhebenden Statistik am Ende eines Kalenderjahres vorgenommen werden“.
Dr. Carsten Schmidt

Dr. Carsten Schmidt