Forschungszulage erfolgreich beantragen:

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Hier die 5 wichtigsten Punkte einfach erklärt

In Deutschland trat das Forschungszulagengesetz am 1. Januar 2020 in Kraft, aber erst jetzt können Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sich bescheinigen lassen, um entsprechende staatliche Förderung zu erhalten. Unternehmen können bis zu eine Million Euro bzw. 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen erstattet bekommen. Dazu gehören auch Personalkosten und Ausgaben für Auftragsforschung. Die Bemessungsgrundlage greift für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 20. Juni 2026. Somit können Unternehmen, die bereits in innovativen Bereichen Forschung für das eigene Unternehmen oder im Auftrag leisten, von attraktiver Förderung profitieren. Jedoch sind die Hürden auf einen Zuschuss entsprechend hoch. Hier die 5 wichtigsten Anhaltspunkte für die Antragstellung und eine Chance auf die Forschungszulage!

  1. Titel zum Forschungsthema formulieren und Kategorien festlegen

Der rote Faden bei einem Antrag auf die Forschungszulage beginnt mit dem konkret formulierten Titel, denn dieser sollte auf den ersten Blick Fachbereich, Absicht und Methode deutlich machen. Hierfür dient als mögliche Orientierung die im Antrag auszuwählende Hauptkategorie. Zu den Hauptkategorien gehören u.a. Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Technologie, Medizinische und Gesundheitswissenschaften. Aber ebenso werden Sozialwissenschaften und Geisteswissenschaften/Kunst als Hauptkategorien zur Auswahl angeboten. Anschließend muss die passende Unterkategorie ausgewählt werden. Zur Hauptkategorie Naturwissenschaften gehören die folgenden Unterkategorien: Mathematik, Informatik und Informationswissenschaften, Physik, Chemie, Geowissenschaften und zugehörige (Umwelt-)Wissenschaften, Biologie, Andere Naturwissenschaften. Auch zu den anderen Hauptkategorien gibt es eine ähnliche Anzahl an Unterkategorien.

  1. Für wen wird die Forschung betrieben?

Anspruch auf die Forschungszulage haben nicht nur Unternehmen, die für die eigene Produktentwicklung forschen (sogenannte Eigenbetriebliche Forschung), sondern auch Unternehmen, die im Rahmen von Auftragsforschung tätig sind. Auftragsforschung wird definiert als: „umfasst alle Forschungstätigkeiten, die bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind“, wobei es ein klares Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mit klar definierten Leistungen geben muss. Dazu gehört auch eine Vergütung, die als Rechnung vorliegt. Als dritter Fall kann für Kooperationsforschung die Forschungszulage beantragt werden. Idealerweise liegt ein Kooperationsvertrag vor, aus dem hervorgeht, dass die Forschung von gleichberechtigten Partnern betrieben wird „wobei jeder Forschungsbeitrag Bestandteil des (möglichen) Vorhabenserfolgs darstellt“.

  1. Inhaltliche Angaben zum Forschungsvorhaben

Im Rahmen der Antragstellung stellt die inhaltliche Darstellung den wichtigsten Aspekt zur erfolgreichen Beantragung der Forschungszulage dar. Es muss für die Antragprüfer/Gutachter schlüssig und überzeugend – vor dem Hintergrund der Förderungsrichtlinien – das Vorhaben darstellt werden. Dafür wurden drei Abschnitte definiert: 1. Ziel des Vorhabens, 2. Beschreibung der Arbeiten, und 3. Erläuterung der wissenschaftlichen und/oder technischen Risiken bei der Umsetzung des Vorhabens. Unter dem ersten Punkt sollte folgendes beschrieben werden: „Inwieweit zielt das Vorhaben darauf ab, den Stand des Wissens/der Technik zu erweitern oder bereits vorhandene wissenschaftliche, technische, wirtschaftliche oder sonstige einschlägige Erkenntnisse oder Ansätze zu nutzen?“. Ähnlich komplex und zugleich inhaltlichen komprimiert und logisch im Aufbau müssen die anderen zwei Punkte ausgearbeitet werden.

  1. Besondere Ausführungen für eine größere Chance auf die Forschungszulage

Aufgrund der großen Themenbreite und den zahlreichen Unterkategorien gibt beim Antrag auf die Forschungszulage drei weitere Fragen, die genau beachtet werden sollten, um die Chance auf die Förderung zu erhöhen. Die erste Frage lautet: „Zielt das Vorhaben auf ein Produkt, Produktionsverfahren, eine Produktionslinie, eine Dienstleistung oder eine wissenschaftliche Methodik ab, das/die eine deutliche Weiterentwicklung/Neuheit in Bezug auf den betreffenden Wirtschaftszweig darstellt?“. Bei einer Antwort mit „Ja“ müssen dazu konkrete Ausführungen gemacht werden: „Beschreiben Sie alle neuen zum Einsatz kommenden wissenschaftlichen/technischen Methoden bzw. Lösungsansätze oder Vorgehensweisen“, so die Anforderung im Antrag. Die zweite Frage zielt auf Eigenbetriebliche Forschung ab und lautet: „Besteht ein konkreter Bezug des Vorhabens zu bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder bereits etablierter wissenschaftlicher Methodik in Ihrem Unternehmen?“ Auch dazu müssen bei einer Antwort mit „Ja“ entsprechende Ausführungen gemacht werden in Bezug auf den Innovationsgehalt. Und die dritte Frage lautet: „Existieren zum Vorhaben Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Dokumentation der Arbeiten und Ergebnisse bzw. ist eine entsprechende Dokumentation vorgesehen?“. Eine Beantwortung mit „Ja“ kann die Chance auf die Forschungszulage erhöhen. Im ersten Schritt müssen dazu keine weiteren Details angegeben werden. Diese drei Frage müssen zwingend beantwortet werden, um die Innovation darzustellen. Die weiteren Angaben im Antrag fokussieren die Projektkosten mit Angaben zu den Gesamtkosten, Personalkosten, FuE-Sachkosten etc. Auch Angaben zu bereits staatlich beantragten bzw. erhaltenen Beihilfen müssen gemacht werden.

  1. Forschungszulage beantragen: BSFZ und Finanzamt beteiligt

Die Anlaufstelle für interessierte forschende Unternehmen ist die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) – angesiedelt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung. Generell handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, denn es unterteilt sich in die Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ und dem sich anschließenden Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt. Der Antrag beim BSFZ muss (Stand: 26. September 2020) in elektronischer Form und zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post eingereicht werden. Später soll auf ein voll elektronisches Antragsverfahren mit digitaler Signatur umgestellt werden. Wichtig: Der Antrag kann vor oder während der Durchführung eines FuE-Vorhabens oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungszulage beantragt werden soll, gestellt werden. Zentral ist, dass die Bescheinigungsstelle aufgrund der inhaltlichen Ausführungen zu dem Ergebnis kommt, dass es sich bei den im Antrag beschriebenen Tätigkeiten um Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes FZulG handelt. Erst nach dem positiven Bescheid kann beim zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage eingereicht werden. Hierzu heißt es: „Dieser Antrag kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt. Die Bestimmung der Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage obliegt dem zuständigen Finanzamt“.

 

Fazit

Ein Antrag auf die Forschungszulage können alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen stellen. Somit soll jedem Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche die steuerliche Begünstigung der Forschungsausgaben ermöglicht werden. Für einen positiven Bescheid sind jedoch zahlreiche Feinheiten, in der Darstellung/Beschreibung des Forschungsvorhabens, zu beachten. Geht es um Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Forschung? Worin besteht der Innovationsgehalt? Die Bescheinigungsstelle bietet keine individuelle Beratung an, weshalb Unternehmen vor der Antragstellung Experten hinzuziehen sollten.

 

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Robert Schwertner und sein Team:
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