ZIM oder Forschungszulage: Der große FuE-Fördercheck 2021

Forschungszulage-ZIM-Forschungsfoerderung-Deutschland-2021

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wurde 2008 gestartet, während das Forschungszulagengesetz (FZulG) im Januar 2020 in Kraft trat. Der Newcomer Forschungszulage hat es in der deutschen Förderlandschaft nicht leicht. Die „alten Hasen“ betonen gebetsmühlenartig die höheren ZIM-Fördersätze. Welche ZIM-Quote liegt vor? Die langjährige ZIM-Bewilligungsquote liegt bei rund 65 %*, was durchaus hoch ist. Für die Forschungszulage gibt es noch keine vergleichbare Quote. ZIM deckt zwar vieles ab, aber die Forschungszulage schließt Lücken im Anreizsystem Forschungsförderung.

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„Butter bei die Fische“: Fördersätze

Möchten Ihr Unternehmen ein FuE-Einzelprojekt gefördert bekommen? Sie haben weniger als 50 Angestellte und der Unternehmenssitz befindet sich in einer strukturschwachen Region oder das Unternehmen ist jünger als 10 Jahre, dann wird ZIM mit Fördersätzen von 45 und 40 % in den meisten Fällen die Forschungszulage ausstechen. Anders sieht es für mittelständische Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten aus, denn da haben die beiden Förderprogramme für FuE-Einzelprojekte den gleichen Fördersatz. Unterschied: die Bemessungsgrundlage ist bei der Forschungszulage gut achtmal höher. Dies bedeutet eine maximal abholbare FuE-Förderung von 1 Million Euro zu 137.500 Euro bei ZIM.

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Die goldene Mitte

Eine Empfehlung für mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten – ob Forschungszulage oder ZIM – ist nicht ganz so einfach, denn bei ZIM liegt der Fördersatz für ein Einzelprojekt bei 35 % jedoch die ansetzbaren Kosten bei maximal 550.000 Euro, während die Forschungszulage mit 25 % geringer aber die Bemessungsgrundlage mit 4 Millionen Euro deutlich höher ausfällt. Hier müssen weitere Faktoren geprüft werden!

Merke zu den Fördersätzen: Der ZIM-Fördersatz verhält sich umgekehrt proportional zur Anzahl der Beschäftigten, während die Forschungszulage einen festen Satz von 25 % hat. Deshalb gilt: Je mehr Beschäftigte ein Unternehmen hat, desto eher wird die Forschungszulage eine höhere Forschungsförderung ergeben. Wichtig: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten haben keinen Anspruch auf ZIM-Einzelprojektförderung aber auf die Forschungszulage.

Förderfähige Kosten

Bei der Forschungszulage geht in allererster Linie um die Personalkosten, während Gemeinkosten oder Sachkosten nicht begünstigt sind. Dies ist bei ZIM anders geregelt, denn da werden Personalkosten und Gemeinkosten (Pauschal 100 % der Personalkosten) gefördert. Bei beiden Programmen muss zu den Personalkosten und zum Personaleinsatz eine Dokumentation geführt werden. Darüber hinaus sind bei ZIM und der Forschungszulage die Kosten für Auftragsforschung förderfähig. Bei der Forschungszulage werden 60 % des Auftrags berücksichtigt, während es bei ZIM detaillierte Vorgaben hinsichtlich der Auftragsvergabe und dem Anteil am Gesamtprojekt gibt.

Merke zu den förderfähigen Kosten: Bei beiden Förderprogrammen geht es primär um die Personalkosten. Bei der Forschungszulage gibt es noch eine Sonderreglung bei Auftragsforderung. Einen deutlichen Vorteil für kleine Unternehmen hat ZIM, denn hier können die Unternehmen zu den Personalkosten auch Gemeinkosten in gleicher Höhe ansetzen. Dieser Vorteil wird jedoch bei mittelständischen Unternehmen durch die höhere Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage schnell obsolet.

Status des FuE-Projektes

Haben Sie ein Forschungsprojekt bereits auf den Weg gebracht, dann haben Sie keine Chance auf ZIM – ganz egal, ob kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen. ZIM muss stets vor dem Projektstart beantragt werden. Anders sieht es bei der Forschungszulage aus, denn sie kann zwischen Projektstart und Projektende oder auch nach Projektende beantragt werden. Daraus ergibt sich für Unternehmen eine Super-Chance, denn ein FuE-Projekt mit negativem ZIM-Bescheid hat noch die Chance die Forschungszulage zu bekommen. Unternehmen die 2020 FuE-Projekte gestartet haben, können JETZT die Forschungszulage beantragen.

Merke zur Timeline: Für die ZIM-Förderung muss der Antrag vor dem Projektstart erfolgen. Der Vorteil bei ZIM ist eindeutig: Bei einer positiven Bewilligung können die Fördermittel entspannt während des Projektes abgerufen werden. Die Forschungszulage kann nicht vor dem Projektbeginn, sondern nur während und sogar nach Projektende beantragt werden. Somit muss das Unternehmen zunächst in Vorkasse gehen.

Forschung mit Partnern

Die Kooperationsforschung ist sowohl bei ZIM als auch bei der Forschungszulage förderfähig. Die ZIM-Kooperationsforschung ist für kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen attraktiv, denn je Unternehmen liegt der Zuschuss bei bis zu 247.500 Euro (55 % der Bemessungsgrundlage von max. 450.000 Euro). Auch bei der Kooperationsforschung reduziert sich der ZIM-Fördersatz nach der Anzahl der Beschäftigten auf 25 % für Unternehmen mit 500 bis zu 1.000 Beschäftigten und mindestens einem Partner-KMU. Nachteil: Die absetzbaren Kosten pro KMU bleiben auch für mittelständische Unternehmen unverändert bei 450.000 Euro – bei Kooperationsprojekten liegt die ZIM-Bemessungsgrundlage für das Gesamtprojekt bei 2,3 Millionen Euro. Daher könnte im Einzelfall die Forschungszulage für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten aufgrund der Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro eine höhere Förderung bei Kooperationsforschung mit Unternehmen oder Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft ergeben. Daneben gibt es bei der Forschungszulage noch die geförderte Auftragsforschung, für die eine besondere Formel entwickelt wurde – 60 % des Entgeltes, das der Auftraggeber an den Auftragnehmer leistet. Ferner werden bei ZIM die Aufwendungen von nichtwirtschaftlich-tätigen Kooperationspartnern zu 100 % gefördert, was es in dieser Form bei der Forschungszulage nicht gibt.

Merke zur Kooperationsforschung: Der Fördersatz für ZIM-Kooperationsforschung ist höher als bei der ZIM-Einzelprojektförderung. Die Bemessungsgrundlage pro Unternehmen beträgt höchstens 450.000 Euro. Somit zahlt sich die ZIM-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen aus. Bei mittelständischen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten könnte es zwischen ZIM und Forschungszulage eine Pattsituation geben, während Unternehmen mit Plus500 Beschäftigten mit der Forschungszulage oftmals eine höhere Förderung erzielen werden. Alleinstellungsmerkmal: Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten haben keinen Anspruch auf ZIM aber auf die Forschungszulage.

Gehört Ihr Unternehmen zu denen mit Chance auf ZIM oder Forschungszulage?

Wenn es um die Forschungszulage geht, dann ist jedes steuerpflichtige Unternehmen (Einzelunternehmen, KMU oder Konzern) mit Sitz in Deutschland förderberechtigt – derzeit sogar unabhängig davon, ob es schwarze Zahlen schreibt (Stand: April 2021). Bei ZIM gibt es konkrete Vorgaben: 1) Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten (bzw. 1.000 Beschäftigten mit einem weiteren KMU für Kooperationsforschung), 2) Nicht-wirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen und 3) ZIM-Innovationsnetzwerke. Bei den Unternehmen gibt es nochmals eine Zuordnung nach Jahresumsatz: höchstens 10 Millionen Euro bei kleinen Unternehmen (mit bis zu 49 Beschäftigten) und 50 Millionen bei mittleren Unternehmen (mit 50 bis 249 Beschäftigten).

Merke: Die Forschungszulage steht allen steuerpflichtigen Unternehmen offen. Von ZIM sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten ausgeschlossen. Bei ZIM geht es ebenfalls darum, dass durch die FuE-Förderung Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen werden, was ein weiteres Förder-Kriterium darstellt.

Was wird gefördert?

Ganz klar: Es müssen innovative Ideen für die jeweilige Branche sein. Dies bedeutet Unsicherheiten und Risiken bis hin zum Scheitern des FuE-Vorhabens ebenso wie die Chance auf eine Spitzenposition am Markt. Generell müssen aus Ideen mittels wissenschaftlicher Ansätze und in sich logischer Nachvollziehbarkeit neuartige Produkte, Verfahren oder bahnbrechende Erkenntnisse entstehen. Es muss mit erheblichen, aber dennoch kalkulierbaren technischen Risiken behaftet sein.

3-ZIM-Antragsverfahren-Antrag
4-Forschungszulage-Antragsverfahren-Antrag

Generell sind ZIM und Forschungszulage themenoffen und nicht auf Branchen beschränkt. Bei der Forschungszulage muss das Förderprojekt experimenteller Forschung, industrieller Forschung oder Grundlagenforschung zuordenbar sein (AGVO, Frascati-Handbuch). Es werden hohe Maßstäbe hinsichtlich des Innovationsgehalts bei der Begutachtung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) angesetzt. Auch für eine ZIM-Förderung müssen der innovative Kern, die technischen Risiken und der Marktbedarf aufgezeigt werden.

Merke zum FuE-Projekt: Es werden nicht begünstigt Projekte, die reine Produktentwicklungen sind – ein Produkt oder Verfahren ist bereits festgelegt. Auch die Weiterentwicklung eines Produktionssystems ist nicht förderfähig. Bei ZIM ist es auch hilfreich, wenn ohne die Förderung das FuE-Projekt nicht oder nur mit erheblichem Verzug durchgeführt werden kann. Die zentralen Punkte eines FuE-Projektes sind: Neuartigkeit, Ungewissheit, Systematik und Übertragbarkeit sowie schöpferisch.

Good to know

Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen und staatlichen Beihilfen kombiniert werden. Als absolute kumulierte Obergrenze sind 15 Millionen Euro pro FuE-Vorhaben (periodenübergreifend) festgelegt. Auch ZIM lässt sich mit anderen Programmen kombinieren. Beide Programme bieten eine mehrmalige Förderung.

Bei ZIM geht es nicht nur um die Förderung von FuE-Projekten, sondern es können auch Gelder für Durchführbarkeitsstudien (Vorprojekte, Vorstudie, Tests) vor dem eigentlichen FuE-Projekt und Leistungen zur Markteinführung beantragt werden. Da kleine und mittlere Unternehmen durch ZIM gefördert werden sollen, kann es in manchen Fällen die Förderwahrscheinlichkeit erhöhen, wenn das FuE-Projekt mit einem Kooperationspartner gemeinsam durchgeführt wird. Dies wertet das Vorhaben auf, denn der Kooperationspartner bringt idealerweise wertvolles Know-how mit ein.

Für einen ZIM-Antrag brauchen Sie diverse Antragsformulare, Angaben zur Patentsituation, eine detaillierte Vorhabenbeschreibung, ein Markteinführungskonzept, Auskunft zur Finanzierung und bei ZIM-Kooperation die Kooperationsvereinbarung (Entwurf). Insgesamt sind es pro Antrag circa 100 Seiten. Auch die Forschungszulage hat einige Hürden bei der Antragsstellung: Zunächst Anerkennung des FuE-Projektes durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und anschließend die Prüfung der FuE-Kosten durch das Finanzamt. Bei beiden Förderprogrammen spielt – neben der aussagekräftigen Projektbeschreibung – die detaillierte Personalplanung, der Qualifizierung der beteiligten Mitarbeiter und die Stundenerfassung eine entscheidende Rolle. Ebenfalls wichtig ist, dass die Mitarbeiter nicht bereits über andere Maßnahmen gefördert werden. Daneben gibt es viele weitere Bestimmungen zur Ermittlung der finalen Personalkosten.

Fazit: Im Vergleich zu ZIM ist die Forschungszulage für mittelständische Unternehmen (+250 Beschäftigten) in der Einzelprojekt-Förderung und Kooperationsförderung aufgrund der Bemessungsgrundlage von 4 Millionen Euro deutlich attraktiver. Darüber hinaus ist die Antragsstellung nach Projektbeginn vielfach übersichtlicher, da Ergebnisse, Rückschläge etc. bereits vorliegen und dargestellt werden können, während bei ZIM ein Projekt in erster Linie auf der theoretischen Ebene detailliert ausgearbeitet werden muss.

Quelle:

*Kaufmann, Peter et al. (2019): Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM), Richtlinie 2015 Endbericht, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, S. 34.

Dr. Carsten Schmidt

Dr. Carsten Schmidt