Corona und die Forschungszulage:

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Industrieverbände fordern Nachbesserung bei Forschungszulage

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben am 13. Oktober 2020 die neue Studie „Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland“ vorgestellt. Darin tauchen bekannte Themen wie das veraltete Außensteuergesetz und neue Ansätze wie die Forschungszulage auf. Welche Rolle muss die neue Forschungszulage für den Wirtschaftsstandort Deutschland zur Innovationsförderung und Krisenbewältigung spielen? Corona-bedingt seien zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und Unternehmen notwendig, so die Verbände BDI und VCI. Dazu gehören: 1) Möglichkeiten des Verlustabzugs auszuweiten, 2) die Forschungszulage zu erweitern und Abschreibungsbedingungen zu verbessern, 3) Zinsschrankenregelungen auszusetzen und 4) steuerliche Abzinsung auszusetzen.

Unter dem Abschnitt zur Forschungszulage heißt es: „Innovative Industrieunternehmen sind wichtig für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Daher ist die Förderung von Innovationen und Gründern nötig“. Vor diesem Hintergrund lautet eine Forderung der beiden führenden Verbände: „Die Forschungszulage sollte weiterentwickelt werden, um den Forschungsstandort gezielt zu stärken.“ Es wurde formuliert: „(…) langfristig müssen mehr Innovationen am Standort Deutschland entstehen“. Ziel laut BDI und VCI: „Um dafür für mehr private Forschungsaktivitäten zu stimulieren, muss eine moderne Förderstruktur für eine zukunftsorientierte Unternehmens- und FuE-Landschaft sichergestellt werden“. Christian Kullmann, Präsident des VCI, konstatierte: „Die Krise verstärkt die gravierenden Wettbewerbsnachteile des verkrusteten deutschen Steuerrechts: Die effektive Steuerbelastung der Unternehmen ist zu hoch. Die Investitionsanreize in Zukunftstechnologien sind im internationalen Standortvergleich unzureichend.“ Damit Wachstum wieder ein Vorrang hat, müssten laut Kullmann „die Corona-Verluste gänzlich berücksichtigt, die Forschungszulage weiterentwickelt, Wagniskapitalbedingungen verbessert und Investitionen in digitale Innovationsgüter gefördert werden“.

Die neue Forschungszulage für in Deutschland ansässige Unternehmen ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft und wurde bereits Corona-bedingt angepasst. Unternehmen können bis zu eine Million Euro statt vormals nur 500.000 Euro ihrer förderfähigen Aufwendungen – insbesondere der Personalkosten für FuE-Aktivitäten – durch die staatliche Zulage finanzieren. Der Steuerbonus muss über ein zweistufiges Verfahren beantragt werden. Erste Anlaufstelle ist die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) – ein Konsortium aus dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF) sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Mit einem positiven Bescheid geht es dann zum Finanzamt. Corona-bedingt wird damit gerechnet, dass viele mittelständische Unternehmen ihre FuE-Ausgaben in diesem Jahr reduzieren, so das Handelsblatt. Anders könnte es im Bereich Biotech- und Pharmaunternehmen aussehen. Ob die Forschungszulage gewährt wird, hängt jedoch nicht von der Branche ab, sondern vor allem von der Relevanz des Themas für die Branche, der methodischen Herangehensweise und den Lösungsansätzen. Die Forschungszulage kann erstmals für das Jahr 2020 beantragt werden.

Quelle: Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland, Vorschläge für ein wettbewerbsfähiges Steuerrecht 2020/21, Hrsg. Von BDI und VCI, Oktober 2020.

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