Was wird gefördert?

Für Groß­­unternehmen
bis 27. März 2024

25% der FuE-Personalkosten
15% bei Forschungsaufträgen  

FÜR KMUs 
BIS 27. MÄRZ 2024

25% der F&E-Personalkosten
15% bei Forschungsaufträgen

Für Großunternehmen
ab 28. März 2024 

25% der F&E-Personalkosten
17,5% bei Forschungsaufträgen
25% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert 

FÜR KMUs 
AB 28. MÄRZ 2024

35% der F&E-Personalkosten
24,5% bei Forschungsaufträgen
35% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert 

Zielgruppe 

Unternehmen mit Sitz in Deutschland 

Förderungsthemen  

alle Technologiebereiche
alle Branchen 

Förderungsart

Steuerliche Zuwendung

Volumen

Bis 27.März 2024 max. €1 Mio. und ab dem 28. März max. €2,5 Mio. pro Unternehmen

Obergrenze auch für Verbund
von Unternehmen 

Projektlaufzeit 

Rückwirkend möglich.
Nicht mehr als 3 Jahre in die Zukunft

Einreichtermin

bei Bescheinigungsstelle Forschungszulage: vor, während oder nach Projektdurchführung

bei Finanzamt: max. 4 Jahre rückwirkend, jeweils nach Ende des Wirtschaftsjahres 

Dauer der Genehmigung 

Bescheinigungsstelle Forschungszulage: ca 2 Monate

Finanzamt: bis zu 6 Monate

Erfolgsquote 

derzeit ca 70%

Wir beraten Sie gerne:

+49 176 2980 0070
forschugszulage wer
Wer?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben Anspruch auf die Forschungszulage.

Wie?

Die Einreichung erfolgt rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr beim Finanzamt und der Bescheinigungsstelle.

forschungszulage wie
forschugszulage was
Was?

Forschung und experimentelle Entwicklung mit Technologieschwerpunkt werden durch die Forschungszulage gefördert.