Überblick
Für Großunternehmenbis 27. März 2024
25% der FuE-Personalkosten15% bei Forschungsaufträgen
Für KMUs bis 27. März 2024
25% der F&E-Personalkosten15% bei Forschungsaufträgen
Für Großunternehmenab 28. März 202425% der F&E-Personalkosten17,5% bei Forschungsaufträgen25% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
Für KMUsab 28. März 202435% der F&E-Personalkosten24,5% bei Forschungsaufträgen35% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
ZielgruppeUnternehmen mit Sitz in Deutschland
Förderungsthemenalle Technologiebereichealle Branchen
FörderungsartSteuerliche Zuwendung
VolumenBis 27.März 2024 max. €1 Mio. und ab dem 28. März max. €2,5 Mio. pro Unternehmen
Obergrenze auch für Verbundvon Unternehmen
ProjektlaufzeitRückwirkend möglich.Nicht mehr als 3 Jahre in die Zukunft
Einreichterminbei Bescheinigungsstelle Forschungszulage: vor, während oder nach Projektdurchführung
bei Finanzamt: max. 4 Jahre rückwirkend, jeweils nach Ende des Wirtschaftsjahres
Dauer der GenehmigungBescheinigungsstelle Forschungszulage: ca 2 Monate
Finanzamt: bis zu 6 Monate
Erfolgsquotederzeit ca 70%
Wir beraten Sie gerne:
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben Anspruch auf die Forschungszulage.
Die Einreichung erfolgt rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr beim Finanzamt und der Bescheinigungsstelle.
Forschung und experimentelle Entwicklung mit Technologieschwerpunkt werden durch die Forschungszulage gefördert.
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