Für Großunternehmenbis 27. März 2024
25% der FuE-Personalkosten15% bei Forschungsaufträgen
FÜR KMUs BIS 27. MÄRZ 2024
25% der F&E-Personalkosten15% bei Forschungsaufträgen
Für Großunternehmenab 28. März 2024
25% der F&E-Personalkosten17,5% bei Forschungsaufträgen25% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
FÜR KMUs AB 28. MÄRZ 2024
35% der F&E-Personalkosten24,5% bei Forschungsaufträgen35% von Abschreibungen auf Sachinvestitionen werden gefördert
Zielgruppe
Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Förderungsthemen
alle Technologiebereichealle Branchen
Förderungsart
Volumen
Bis 27.März 2024 max. €1 Mio. und ab dem 28. März max. €2,5 Mio. pro Unternehmen
Obergrenze auch für Verbundvon Unternehmen
Projektlaufzeit
Rückwirkend möglich.Nicht mehr als 3 Jahre in die Zukunft
Einreichtermin
bei Bescheinigungsstelle Forschungszulage: vor, während oder nach Projektdurchführung
bei Finanzamt: max. 4 Jahre rückwirkend, jeweils nach Ende des Wirtschaftsjahres
Dauer der Genehmigung
Bescheinigungsstelle Forschungszulage: ca 2 Monate
Finanzamt: bis zu 6 Monate
Erfolgsquote
Wir beraten Sie gerne:
Alle steuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland haben Anspruch auf die Forschungszulage.
Die Einreichung erfolgt rückwirkend für das vergangene Geschäftsjahr beim Finanzamt und der Bescheinigungsstelle.
Forschung und experimentelle Entwicklung mit Technologieschwerpunkt werden durch die Forschungszulage gefördert.